Stand: Januar 2020
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Kurse, Instruktionen, Fahrtrainings und Veranstaltungen (nachfolgend «Kurse» genannt), welche die DRIVE Z AG in ihren Anlagen und auf ihren Pisten für Privatpersonen und Berufsleute (Einzelpersonen und Gruppen) durchführt.
2. Anmeldung, Leistung und Zahlung
Mit ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung akzeptieren Kursteilnehmende unsere AGB. Eine Anmeldung wird mit Versanddatum unserer Kurseinladung für Kursteilnehmende verbindlich. Für die vertragliche Leistung gilt die Beschreibung gemäss jeweils aktuellem Angebot.
3. Allgemeines
Um die Kursformalitäten zügig abwickeln zu können, müssen Kursteilnehmende pünktlich am Kursort erscheinen. Fahrzeuge der Kursteilnehmenden sollten zu Beginn des Kurses zumindest halb voll getankt sein. Es muss darauf geachtet werden, dass keine losen Gegenstände im Kofferraum oder im Wageninneren liegen. Diese müssen vor Kursbeginn befestigt oder entfernt werden.
Der praktische Kursteil spielt sich hauptsächlich im Freien ab. Kursteilnehmende wählen deshalb die entsprechende sportliche und bequeme Kleidung (Hitze, Kälte, Wind, Nässe usw.). Es empfiehlt sich, eine wind- und wasserdichte Jacke mitzunehmen.
Wer am Kurstag mit Flip-Flops, High Heels oder offenen Sandalen erscheint, kann nicht am Kurs teilnehmen.
Grundsätzlich fahren Kursteilnehmende mit ihrem eigenen, bzw. mit einem mitgebrachten Fahrzeug. Gegen Mietgebühr stellt DRIVE Z aber gerne ein Fahrzeug zur Verfügung. Das Mietfahrzeug ist jedoch bei der Anmeldung zu reservieren.
Teilnehmende, die mit verkehrsuntauglichen Fahrzeugen zu den Kursen erscheinen, dürfen den Kurs damit nicht absolvieren. In diesem Fall kann der Kurs mit einem Mietfahrzeug von DRIVE Z absolviert werden, oder die Kurs-Zulassung muss aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
Vor allem durch Verdunstung in warmen Sommermonaten kann das bei den Übungen auf der Kurspiste verwendete Wasser Kalkflecken auf dem Fahrzeug hinterlassen. Diese sind unproblematisch. Es ist empfehlenswert, anschliessend durch eine Waschanlage zu fahren.
Hinweis für Teilnehmende der Moto-Kurse: Vor Antritt der Fahrt an den Kursort ist der technische Zustand (Reifendruck, Ölstandskontrolle) zu überprüfen und das Motorrad vollzutanken. Die komplette Motorrad-Schutzbekleidung (Helm, Stiefel, Jacke und Hose oder Kombi, Handschuhe) ist unerlässlich.
Das Mittagessen wird auf Wunsch organisiert und gerne gemeinsam eingenommen, ist aber NICHT in den Kurskosten inbegriffen. (Bitte Bargeld mitnehmen, keine Kreditkarten, kein Bancomat).
4. Teilnahmebedingungen
Im Interesse der persönlichen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen sind die Kursteilnehmenden verpflichtet, sich während des gesamten Kurses, insbesondere jedoch während den fahrpraktischen Programmteilen unbedingt an die Anweisungen unserer Moderatorinnen und Moderatoren zu halten.
Bei groben Verstössen gegen diese Anweisungen oder gegen die allgemeinen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die auch auf unserer gesamten Kursanlage gelten, können Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen werden – ohne Anspruch auf Rückzahlung
der Kurskosten.
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, ist die Anzahl der Kursteilnehmenden beschränkt.
5. Versicherungen
Kaskoversicherung: Jeder Kursteilnehmende ist durch die Bezahlung der Kurskosten am Kurstag mit seinem Fahrzeug auf dem Trainingsgelände automatisch vollkaskoversichert (mit Selbstbehalt von CHF 1’000.-). Die maximale Versicherungssumme beträgt CHF 100’000 (hunderttausend) pro Fahrzeug und Kurs.
Haftpflichtversicherung: Die DRIVE Z AG hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese haftet jedoch nicht für Schäden, die durch Kursteilnehmende selbstverschuldet sind. Die eigene Haftpflichtversicherung ist Sache jedes Kursteilnehmers, resp. jeder Kursteilnehmerin.
6. Annullierungsbedingungen
Die Abmeldung von einem Kurs muss schriftlich (Brief, E-Mail,) erfolgen. Dabei ist die Rückerstattung von Kurskosten wie folgt geregelt:
Bei Abmeldung bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn werden die Kurskosten vollumfänglich zurückerstattet.
Bei kurzfristiger Abmeldung (4 Arbeitstage und weniger) vor Kursbeginn werden die Kurskosten vollumfänglich verrechnet.
Bei Krankheit muss innerhalb von 48 Stunden ab Beginn des angemeldeten Kurses ein schriftliches Arztzeugnis bei der DRIVE Z AG vorliegen, andernfalls werden die Kurskosten vollumfänglich verrechnet.
Bei Nichterscheinen werden die Kurskosten vollumfänglich verrechnet.
Die DRIVE Z AG behält sich das Recht vor, Kurse aus technischen, sicherheits- oder witterungsbedingten Gründen zu annullieren. In diesem Fall werden den Angemeldeten Ersatzkursdaten angeboten oder auf Verlangen die Kurskosten zurückbezahlt.
7. Kursbestätigung
Die für die Erlangung des definitiven Führerausweises erforderliche WAB-Kursbestätigung erhält nur, wer das vollständige Kursprogramm während der gesamten obligatorischen Kurszeit absolviert hat.
Die Kurszeit beginnt pünktlich um 07:45 Uhr und dauert bis 16:15 Uhr.
Kursteilnehmende, die 30 und mehr Minuten nach offiziellem Kursbeginn eintreffen, haben gemäss Weisungen des Verkehrssicherheitsrats kein Anrecht auf Kursteilnahme und eine Kursbestätigung.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung berechtigen Kursteilnehmende die DRIVE Z AG, deren Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
9. Sonstiges
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Foto- und Filmaufnahmen auf der ganzen Anlage untersagt. Ausnahmen können nach vorheriger Absprache bewilligt werden. DRIVE Z behält sich das Recht vor, für eigene Zwecke Foto- und Filmaufnahmen zu realisieren oder anfertigen zu lassen und unentgeltlich in Print- und/oder elektronischen Medien sowie in Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit DRIVE Z ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der DRIVE Z AG.
DRIVE Z AG